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Irreführung: Befristete Angebote und Mondpreise

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Wollerecolex 2022/209ecolex 2022, 310 - 311 Heft 4 v. 8.4.2022

1. Die Ankündigung "Jetzt bis Jahresende" erweckt den Eindruck, dass es sich um eine besonders günstige Gelegenheit für einen Vertragsabschluss handelt, folglich die beworbene Aktion bessere Konditionen bietet als frühere oder spätere Vertragsabschlüsse.

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