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Spitzenstellung und Possessivpronomen: Deine Nr. 1

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturBernhard Tonningerecolex 2022/208ecolex 2022, 309 Heft 4 v. 8.4.2022

Die Frage, ob eine bestimmte Werbeaussage eine objektiv überprüfbare Tatsachenbehauptung oder nur eine rein subjektive, jeder objektiven Nachprüfung entzogene Meinungskundgebung ist, ist immer nach dem Gesamteindruck der Ankündigung - unter Berücksichtigung ihres Gegenstands, ihrer Form, des Zusammenhangs, in den sie gestellt wird, sowie aller sonstigen Umstände, die für das angesprochene Publikum maßgebend sein können - zu beurteilen.

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