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Die Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr bei Unternehmenspacht und Franchise Bedingen sich diese Verträge gegenseitig und wird dies beurkundet, inkludiert die Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr das Franchiseentgelt

SteuerrechtBeitragAufsatzClemens Endfellnerecolex 2021/747ecolex 2021, 1134 - 1137 Heft 12 v. 3.12.2021

Eine beurkundete Unternehmenspacht ist ein gebührenpflichtiger Bestandvertrag. Franchising unterliegt dagegen keiner Rechtsgeschäftsgebühr. Werden beide Vertragstypen parallel in getrennten Urkunden festgehalten, welche aufeinander verweisen, zählt das Entgelt für Franchising dann zur Bemessungsgrundlage des Bestandvertrags, wenn ein enger wirtschaftlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. In diesem Fall liegt ein wirtschaftlicher Konnex zur Überlassung der Bestandsache vor.

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