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Personengesellschaften in der umsatzsteuerlichen Organschaft EuGH zur finanziellen Eingliederung von Personengesellschaften in eine umsatzsteuerliche Organschaft und Auswirkung der Entscheidung auf Österreich

SteuerrechtBeitragAufsatzSabine Mandahus, Alois Prochaskaecolex 2021/689ecolex 2021, 1039 - 1043 Heft 11 v. 9.11.2021

Der EuGH hat in der Rs C-868/19 , entschieden, dass eine Personengesellschaft auch dann Organgesellschaft sein kann, wenn nicht alle Gesellschafter finanziell in den Organträger eingegliedert sind. Damit erweitert der EuGH, im Vergleich zur bisherigen Verwaltungsauffassung, für eine Personengesellschaft die Möglichkeiten, Organgesellschaft zu sein. Das Urteil steht im Widerspruch zur Verwaltungsmeinung und der darin übernommenen Auffassung des V. Senats des BFH und könnte zu Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft führen.

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