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Beendigung des Dienstverhältnisses mit Fristablauf nach Grazer Gemeinde-VBG

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2021/687ecolex 2021, 1037 - 1038 Heft 11 v. 9.11.2021

Wird die Frist des § 8a BEinstG nicht eingehalten, tritt durch die verspätete Verständigung des Behindertenausschusses lediglich die Folge ein, dass die Beendigung des Dienstverhältnisses frühestens drei Monate nach der Verständigung des Behindertenausschusses wirksam werden kann.

9 Ob A 5/21g

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