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Zur Pflicht von Influencern, (unentgeltliche) Beiträge als Werbung kennzeichnen zu müssen BGH-Grundsatzentscheidungen zu Tap Tags

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtBeitragAufsatzArthur Stadler, Jacqueline Bichler, Christopher Falkeecolex 2021/682ecolex 2021, 1028 - 1031 Heft 11 v. 9.11.2021

Influencer-Marketing ist seit vielen Jahren ein wichtiges Werkzeug von Unternehmen, um die Aufmerksamkeit für ihre Produkte und Dienstleistungen möglichst zielgenau für eine bestimmte Gruppe zu erhöhen. Aus rechtlicher Perspektive stellte sich in der Vergangenheit die Frage, inwiefern beim Einsatz von Influencer-Marketing eine Kennzeichnungspflicht von Werbung bzw vice versa zur Verhinderung von Schleichwerbung besteht. Am 9. 9. 2021 brachte der dt Bundesgerichtshof (BGH) ein wenig mehr Ordnung in die uneinheitliche Rechtsprechungslinie der dt Gerichte. Der BGH hatte die Werbeeigenschaft von Beiträgen dreier großer Influencerinnen zu beantworten und ob diese als Werbung hätten gekennzeichnet werden müssen.

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