1. § 158 IO behandelt die Nichtigkeit des Sanierungsplans und besagt, dass die Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida, wenn sie innerhalb zweier Jahre nach der Bestätigung des Sanierungsplans rechtskräftig wird, für alle Gläubiger den im Sanierungsplan gewährten Nachlass sowie die sonstigen Begünstigungen aufhebt, ohne den Verlust der Rechte nach sich zu ziehen, die ihnen der Sanierungsplan gegenüber dem Schuldner oder dritten Personen einräumt. § 193 Abs 1 Satz 2 IO besagt, dass für den Zahlungsplan, soweit nichts anders angeordnet ist, die Bestimmungen über den Sanierungsplan gelten.