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"Erderwärmung" berechtigt nicht zwingend zum Einbau einer Außenklimaanlage

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturPhilipp Staudiglecolex 2021/653ecolex 2021, 1001 - 1002 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Eine wesentliche Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstands erfordert gem § 9 Abs 1 Z 2 MRG, dass die Veränderung sowohl der Verkehrsüblichkeit entspricht als auch einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dient, wohingegen das Änderungsrecht gem § 16 WEG diese Voraussetzungen nur alternativ fordert.

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