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Verkehrssicherungspflichten bestehen auch gegenüber dem Zusteller

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2021/650ecolex 2021, 1000 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Bestellt ein Unternehmer Waren für sein Unternehmen, trifft ihn die vertragliche Verkehrssicherungspflicht, mögliche Gefahrenquellen zu beseitigen und für eine gefahrlose Ablieferung der Ware zu sorgen (hier: Streuung des vereisten Zugangsbereichs). Diese Pflicht erstreckt sich auch auf den Zugangsbereich des Geschäftslokals, wobei es dabei nicht auf die Eigentumsverhältnisse oder die rechtliche Verfügungsmöglichkeit des Unternehmers ankommt.

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