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Klauselentscheidung im Teilanwendungsbereich des MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturPhilipp Staudiglecolex 2021/643ecolex 2021, 995 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Die Verwendung einer weiten und unkonkreten Formulierung als Generalklausel ("auch sämtliche mit dem Betrieb des Gebäudes und des Mietgegenstandes verbundene Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und Verwaltungskosten [...]") iZm mit Betriebskosten verstößt im Teilanwendungsbereich des MRG gegen § 6 Abs 3 KSchG.

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