vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Anlagen-Contracting" kann gemeindeaufsichtsrechtlicher Zustimmung bedürfen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturSarina Illo Ortnerecolex 2021/641ecolex 2021, 993 - 994 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Nach § 104 Abs 1 lit a K-AGO bedürfen bestimmte Geschäfte, darunter die "Aufnahme von Darlehen und der Abschluss von Leasingverträgen, ausgenommen für Angelegenheiten der laufenden Verwaltung", der Genehmigung durch die Landesregierung. Bis diese Zustimmung vorliegt, ist das Geschäft schwebend unwirksam.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!