Seit seiner Einführung ist der in Anh 1 Z 18 lit b UVP-G normierte Tatbestand des Städtebauvorhabens von anhaltenden juristischen Diskussionen begleitet. Der folgende Beitrag soll das Augenmerk auf ein bisweilen nur wenig beachtetes Problemfeld lenken: die Anwendbarkeit der Sperrwirkung bei Städtebauvorhaben.
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