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UVP-Einzelfallprüfung: Unterfall "Bauland" der Kategorie "Siedlungsgebiet"

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2021/504ecolex 2021, 778 - 779 Heft 8 v. 12.8.2021

1. Dem Grundtatbestand gem Anh 2 Kategorie E Z 1 UVP-G 2000 ("Bauland, in dem Wohnbauten errichtet werden dürfen") ist kein Begriffsverständnis zugrunde zu legen, das vom wortgleichen § 82 Abs 1 Z 1 MinroG abweicht. Darunter fällt - unabhängig von der landesgesetzlichen Bezeichnung - jede "Baulandkategorie", bei der die Errichtung von Bauten zu Wohnzwecken zulässig ist.

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