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Identifizierende Berichterstattung - darf der "Ibizia-Anwalt" abgebildet werden?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturDominik Hofmarcherecolex 2021/492ecolex 2021, 751 - 752 Heft 8 v. 12.8.2021

1. Der Bildnisschutz nach § 78 UrhG dient nicht der Aufrechterhaltung der Anonymität des Abgebildeten als Selbstzweck, sondern stets nur dem Schutz vor Verletzung bestimmter Persönlichkeitsrechte durch öffentliches Ausstellen oder Verbreitung des Bildnisses.

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