1. Ob eine Direktklage gegen den Versicherer möglich ist, bestimmt sich nach dem anzuwendenden Sachrecht, das nach dem Internationalen Privatrecht des Forumstaats zu ermitteln ist.
1. Ob eine Direktklage gegen den Versicherer möglich ist, bestimmt sich nach dem anzuwendenden Sachrecht, das nach dem Internationalen Privatrecht des Forumstaats zu ermitteln ist.