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Die kurze Gewährleistungsfrist für Viehmängel gilt nur für Krankheiten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNikolas Rauniggecolex 2021/466ecolex 2021, 730 Heft 8 v. 12.8.2021

1. Die kurze, sechswöchige Gewährleistungsfrist für Viehmängel des § 933 Abs 2 ABGB gilt nur für Krankheiten des Tiers.

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