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Schmerzengeld für Querschnittslähmung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2021/410ecolex 2021, 635 - 636 Heft 7 v. 9.7.2021

1. Die Bemessung des Schmerzengelds für einen 1961 geborenen Mann mit Querschnittslähmung, Bewegungsunfähigkeit aller vier Extremitäten, Blasen- und Mastdarmfunktionsstörung mit Katheterisierung, weitgehender Lähmung der Atemmuskulatur, extremer Thromboembolie-Gefährdung, Rollstuhlgebundenheit bis ans Lebensende und starker psychischer Belastung mit Euro 320.000,- ist nicht korrekturbedürfig.

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