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Wohnungsinhaberhaftung auch für über allgemeine Teile an anderen WE-Objekten entstandene Wasserschäden und (bloße) Vermögensschäden

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturConstantin Benesecolex 2021/409ecolex 2021, 634 - 635 Heft 7 v. 9.7.2021

1. Wer für die Beschädigung einer verleasten oder vermieteten Sache haftet, die in einem Unternehmen genutzt wurde, hat auch den durch die Beschädigung verursachten Verdienstentgang des Unternehmers zu ersetzen. Ein allfälliger Wegfall der Verpflichtung zur Zahlung von Mietzins oder Leasingentgelt ist als Vorteil anzurechnen.

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