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COVID-19: Hoheits- und Katastrophenklausel in der Rechtsschutzversicherung Entscheidungsbesprechung zu OGH 7 Ob 42/21h und OLG Wien 5 R 13/21z

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzAlexander Figlecolex 2021/396ecolex 2021, 618 - 620 Heft 7 v. 9.7.2021

Der OGH und das OLG Wien haben in zwei unterschiedlichen Verfahren jüngst zur Hoheits- und Katastrophenklausel in der Rechtsschutzversicherung entschieden. Während das HöchstG die Deckung für COVID-19-bedingte Rechtsstreitigkeiten über den Versicherungsschutz in der Betriebsunterbrechungsversicherung abgelehnt hat, hat das OLG Wien die Klausel in einem Verbandsverfahren rechtskräftig als intransparent (§ 6 Abs 3 KSchG) und gröblich benachteiligend (§ 879 Abs 3 ABGB) beurteilt. Der Beitrag stellt die beiden Entscheidungen und ihre Auswirkungen für die Praxis dar.

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