Technizität eines aus mehreren Merkmalen zusammengesetzten Anspruchsgegenstands kann bereits dann vorliegen, wenn ein einziges Merkmal - auch wenn es aus dem Stand der Technik bereits bekannt sein sollte - technisch ist.
4 Ob 119/20h
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Technizität eines aus mehreren Merkmalen zusammengesetzten Anspruchsgegenstands kann bereits dann vorliegen, wenn ein einziges Merkmal - auch wenn es aus dem Stand der Technik bereits bekannt sein sollte - technisch ist.
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