Die drittelparitätische Vertretung der AN im Aufsichtsrat sorgt in der Praxis immer wieder für spannende Rechtsfragen, etwa jene nach der Rechtsstellung, der Nominierung oder auch des Rücktritts der Arbeitnehmervertreter. Gegenstand des Beitrags ist die Vergütung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat, die nicht nur arbeitsrechtlich viele Fragen aufwirft, sondern auch strafrechtliche Komponenten aufweisen kann.
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