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(Keine) Prüfung der Unterscheidungskraft im Widerspruchsverfahren?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Wollerecolex 2021/307ecolex 2021, 455 Heft 5 v. 12.5.2021

Weder das EUIPO noch das Gericht der Europäischen Union können in einem Widerspruchsverf die Unterscheidungskraft einer eingetragenen nationalen Marke verneinen. Dies kann nur im Rahmen eines Löschungs- oder Nichtigkeitsverf geschehen. Der Marke muss im Widerspruchsverf immer ein gewisser Grad an Kennzeichnungskraft zuerkannt werden.

33 R 103/20i

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