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Anwaltshaftung wegen Nichtbeantragung eines Sanierungsplans

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturPepita Fallmannecolex 2021/295ecolex 2021, 436 Heft 5 v. 12.5.2021

1. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Rechte seiner Partei mit Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Daraus ergeben sich für ihn eine Reihe von Pflichten (unter anderem Warn-, Aufklärungs-, Informations- und Verhütungspflichten), die alle Ausprägung seiner Kardinalspflicht, nämlich der Pflicht zur Interessenwahrung und zur Rechtsbetreuung seines Mandanten, sind.

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