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Kein durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung der Vorlage von Beweismitteln

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/288ecolex 2021, 431 Heft 5 v. 12.5.2021

1. Die Kl hat keinen im Zivilrechtsweg selbständig durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Bekl die Vorlage der gegenständlichen Aufnahmen in einem Gerichtsverfahren unterlässt. Vielmehr wird die Zulässigkeit eines Beweismittels stets im jeweiligen Anlassverfahren zu beurteilen sein. Dafür spricht nicht zuletzt, dass die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erfließenden Befugnisse grundsätzlich nicht soweit reichen, die Wahrheitsfindung im Prozess zu verhindern.

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