Die staatlichen Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie werden im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt. Nach den einschlägigen Rechtsakten sollen subjektive Rechte der Förderwerber ausgeschlossen sein. Dieser Beitrag untersucht die Ausgestaltung dieser Hilfen unter dem Blickwinkel der Fiskalgeltung der Grundrechte und des Kontrahierungszwangs.
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