Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) wurde auch ein neuer § 17a zur "Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte" in das ABGB eingefügt. Da Persönlichkeitsrechte nach mittlerweile gefestigter Rsp auch vermögenswerte Bestandteile enthalten und wirtschaftlich verwertet werden können (etwa iZm Personality Merchandising), (FN ) stellt sich ua auch die Frage, welche Auswirkungen diese neue Bestimmung auf die wirtschaftliche Verwertung von Persönlichkeitsrechten hat.