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Treue- und Fürsorgepflicht in Krisenzeiten

Schwerpunkt Coronavirus 4.0AufsatzAndreas Gerhartlecolex 2020, 577 - 580 Heft 7 v. 3.7.2020

Treue- und Fürsorgepflicht sind arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Die Parteien des Arbeitsvertrags werden dadurch im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zur Berücksichtigung der Interessen ihres Vertragspartners verhalten. Wie am Beispiel der aktuellen COVID-19-Krise veranschaulicht werden soll, ist der Umfang dieser Verpflichtungen aber dynamisch zu betrachten.

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