Treue- und Fürsorgepflicht sind arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Die Parteien des Arbeitsvertrags werden dadurch im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zur Berücksichtigung der Interessen ihres Vertragspartners verhalten. Wie am Beispiel der aktuellen COVID-19-Krise veranschaulicht werden soll, ist der Umfang dieser Verpflichtungen aber dynamisch zu betrachten.
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