In ecolex 2020, 360, wurde analysiert, inwieweit die Auswirkungen von COVID-19 bei der Leistungserbringung auf Baustellen in die Sphäre des Auftraggebers (AG) fallen: Für Bauverträge, die die ÖNORM B 2110 (bzw B 2118) als Vertragsbestandteil beinhalten, fallen die Mehrkosten bei der Bauleistung, die durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen auf Baustellen verursacht sind, grundsätzlich in die Sphäre des AG.
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