Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Entwicklung der aktuell vorherrschenden Praxis der Streitwertbemessung bei Eventualklagenhäufung auseinander und zeigt neben Pro und Contra einer grundsätzlichen Heranziehung des höheren Streitwerts für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühren auch einen alternativen Lösungsansatz dazu auf.
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