Der OGH judiziert laufend in mehreren Senaten zur Haftung von Sachverständigen. Anhand des vorliegenden Beschlusses des 6. Senats v 27. 11. 2019, 6 Ob 205/19v, wird die Rsp kritisch hinterfragt. Im gegenständlichen Fall lagen in einem Insolvenzverfahren vom Masseverwalter beauftragte Gutachten zu den Ursachen und dem Zeitpunkt der Insolvenz vor, welche die ehemaligen Organe der Gemeinschuldnerin belasteten.