Der vorliegende Beitrag setzt sich näher mit der Anwendbarkeit von § 15 Abs 3a GGG auseinander und geht dabei insb auf die Judikatur der Verwaltungsgerichte (VwGH und BVwG) ein.
Schlagwörter:
Gerichtsgebühren; Bewertung; Streitgegenstand; Bemessungsgrundlage.