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(K)Eine Maklerprovision bei Rücktritt nach FAGG?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Maximilian Eder, Nikolas Rauniggecolex 2020/47ecolex 2020, 107 Heft 2 v. 10.2.2020

1. Bei einem im Fernabsatz geschlossenen Maklervertrag (§ 1 FAGG) kann ein Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 Abs 1 FAGG).

2. Der Rücktritt löst nach § 16 Abs 1 FAGG Leistungspflichten des Verbrauchers nur dann aus, wenn dieser gem § 10 FAGG die Vertragserfüllung wünscht und der Unternehmer hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat.

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