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Haftung für Erfüllungsgehilfen - und ihre Grenzen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Maximilian Eder, Nikolas Rauniggecolex 2020/46ecolex 2020, 105 - 106 Heft 2 v. 10.2.2020

1. Im Rahmen der Haftung nach 1313a ABGB können auch vorsätzliche unerlaubte Handlungen in einer dem Schuldner zurechenbaren Weise vom Erfüllungsgehilfen begangen werden, sofern ein innerer Sachzusammenhang der schädigenden Handlung des Erfüllungsgehilfen mit der Vertragserfüllung vorliegt.

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