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Kein Verlust des übergangenen Kostenersatzanspruchs des Antragsgegners beim im Hauptverfahren integrierten Provisorialverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Pepita Fallmann, Leonie Liebenweinecolex 2020/425ecolex 2020, 984 Heft 11 v. 5.11.2020

1. Ein allfälliger Kostenersatzanspruch des Bekl aus dem Provisorialverfahren geht nicht dadurch verloren, dass darüber in der Entscheidung über den Sicherungsantrag nicht entschieden wurde, sofern das Sicherungsverfahren in das Hauptverfahren integriert war.

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