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Zur gröblichen Benachteiligung einer Mindestzinsklausel im B2B-Bereich

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/404ecolex 2020, 963 Heft 11 v. 5.11.2020

1. Wer sich auf § 879 Abs 3 ABGB stützt, hat die tatsächlichen Umstände, aus denen im Einzelfall die Nichtigkeit abzuleiten ist, zu behaupten und im Bestreitungsfall zu beweisen. Dabei steht der Umstand, dass die Vertragspartner Unternehmer sind, der Beurteilung als gröblich benachteiligend nicht grundsätzlich entgegen. Im Einzelfall kann aber eine besonders gravierende Ungleichgewichtslage in den vertraglich festgelegten Rechtspositionen zu fordern sein.

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