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Architektenhonorar: Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/405ecolex 2020, 964 Heft 11 v. 5.11.2020

1. Ob ein Kostenvoranschlag unter Garantie (§ 1170a Abs 1 ABGB), ohne Garantie (§ 1170a Abs 2 ABGB), eine bloße Schätzung oder eine Pauschalpreisvereinbarung vorliegt, ist eine Frage der Vertragsauslegung im Einzelfall.

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