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Haushaltsversicherung: Verabreichung betäubender Mittel als "Beraubung"

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/342ecolex 2020, 788 - 789 Heft 9 v. 2.9.2020

Wie bei der Tathandlung des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB gilt auch nach Art 2.1.5 ABH 2003 die (listige) Verabreichung betäubender Mittel als Gewaltanwendung, weil damit ebenfalls auch eine körperliche Zwangswirkung erzielt wird. Dieses Begriffsverständnis entspricht auch jenem eines durchschnittlich verständigen VN.

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