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Zum Vertragsaufhebungsrecht des Bestandzinszedenten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/331ecolex 2020, 781 Heft 9 v. 2.9.2020

1. Selbst wenn der Bestandgeber seine Bestandzinsforderung an einen Dritten zediert, ist er zur Vertragsaufhebung nach § 1118 ABGB berechtigt.

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