1. Selbst wenn der Bestandgeber seine Bestandzinsforderung an einen Dritten zediert, ist er zur Vertragsaufhebung nach § 1118 ABGB berechtigt.
1. Selbst wenn der Bestandgeber seine Bestandzinsforderung an einen Dritten zediert, ist er zur Vertragsaufhebung nach § 1118 ABGB berechtigt.