vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nebenrecht und weitere Betriebsstätte im Bestattungsgewerbe

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2020/324ecolex 2020, 747 - 748 Heft 8 v. 4.8.2020

1. Die bloße Aufbewahrung von Leichen in Kühlräumen durch Bestatter im Rahmen ihres reglementierten Gewerbes stellt eine gewerbliche Tätigkeit iSd § 1 GewO 1994 dar, die die eigene Leistung der Bestatter gem § 101 GewO 1994 und der V über Standesregeln für Bestatter wirtschaftlich sinnvoll ergänzt und insofern eine zulässige Nebentätigkeit iSd § 32 Abs 1a GewO 1994 ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!