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Internationale Zuständigkeit für Klagen nach der FluggastrechteVO bei Pauschalreisen

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/311ecolex 2020, 702 Heft 8 v. 4.8.2020

1. Die Fluggastrechte-VO 261/2004 ist dahin auszulegen, dass ein Fluggast eines um mindestens drei Stunden verspäteten Fluges gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen eine Klage auf Ausgleichszahlung nach Art 6 und 7 dieser VO erheben kann, selbst wenn zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen kein Vertrag geschlossen wurde und der fragliche Flug Bestandteil einer Pauschalreise iSd Pauschalreise-RL 90/314/EWG ist.

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