1. Die Zurückweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags gegen einen im Vereinsregister ohne Abwicklung gelöschten Verein mangels Vermögens stellt eine Entscheidung des Insolvenzgerichts iSd Art 2 Abs 1 Insolvenzschutz-RL 2008/94/EG dar.
1. Die Zurückweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags gegen einen im Vereinsregister ohne Abwicklung gelöschten Verein mangels Vermögens stellt eine Entscheidung des Insolvenzgerichts iSd Art 2 Abs 1 Insolvenzschutz-RL 2008/94/EG dar.