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Alle praktisch bedeutsamen Markennutzungsarten berücksichtigen - #darferdas?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/30ecolex 2020, 44 - 45 Heft 1 v. 8.1.2020

1. Die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens ist unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der Marke, zu prüfen.

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