vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Subsidiäre Anwendung des § 1416 ABGB im Verteilungsverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/306ecolex 2020, 700 Heft 8 v. 4.8.2020

1. Zwar sind für die Verteilung des Erlöses einer Zwangsverwertung grundsätzlich die Regeln der §§ 216 ff EO maßgebend. Führen diese aber zu keinem Ergebnis, kann § 1416 ABGB ausnahmsweise auch im Verteilungsverfahren nach der EO zum Zweck der Lückenfüllung herangezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!