1. Kommt deutsches Sachrecht zur Anwendung, ist die Haftung für bewusst unrichtige Angaben in Verkaufsprospekten für Zertifikate nach § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) zu prüfen (und hier zu bejahen).
1. Kommt deutsches Sachrecht zur Anwendung, ist die Haftung für bewusst unrichtige Angaben in Verkaufsprospekten für Zertifikate nach § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) zu prüfen (und hier zu bejahen).