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Klarstellung zu Abnehmerverwarnungen

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/274ecolex 2020, 619 - 620 Heft 7 v. 3.7.2020

1. Wird ein Dritter auf eine Störung eines Mitbewerbers hingewiesen, liegt eine sog "Abnehmerverwarnung" vor. In diesem Fall kommt als lauterkeitsrechtliche Anspruchsgrundlage § 7 UWG in Betracht, denn diese Norm soll Mitbewerber davor schützen, gegenüber Dritten in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden.

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