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Reiner Lagerhalter ist kein Markenverletzer

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/232ecolex 2020, 536 - 537 Heft 6 v. 28.5.2020

Wer für einen Dritten markenrechtsverletzende Waren lagert, ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung zu haben, besitzt diese Ware nicht zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens, wenn er selbst nicht diese Zwecke verfolgt.

C-567/18

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