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§ 67 Abs 1 Satz 3 VersVG: Nichtaufnahme von Schadenersatzforderungen ins Inventar als Forderungsverzicht?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/216ecolex 2020, 507 Heft 6 v. 28.5.2020

1. Die bloße Unterlassung der sofortigen Geltendmachung entstandener Ansprüche lässt keinen Schluss auf einen stillschweigenden Verzicht zu. Zudem sind Erklärungen, mit welchen ein Verzicht auf zustehende Rechte ausgesprochen wird, einschränkend auszulegen.

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