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Zustellung der Kündigung des Versicherungsvertrags an die Maklerin

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/171ecolex 2020, 404 Heft 5 v. 4.5.2020

1. Aufgabe des Maklers ist die Vermittlung von Geschäften. Ihm kommt gem § 2 Abs 1 MaklerG keine gesetzliche Abschlussvollmacht zu. Daher ist er idR nicht befugt, für den Auftraggeber Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

2. Die Tätigkeit als Empfangsbote setzt voraus, dass der Bote der Sphäre des Erklärungsempfängers angehört und zur Entgegennahme von Erklärungen ermächtigt war.

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