vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung von Sachverständigen - im Insolvenzverfahren gegenüber Dritten (ehemaligen Organen)

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/170ecolex 2020, 403 - 404 Heft 5 v. 4.5.2020

1. Bei der Beauftragung eines Sachverständigen durch den Masseverwalter gem § 81a IO Ursachen und Zeitpunkt des Vermögensverfalls der Gemeinschuldnerin festzustellen, wird kein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der ehemaligen Organe abgeschlossen, weshalb eine Haftung des Sachverständigen gegenüber den ehemaligen Organen ex contractu nicht in Frage kommt. Ein vom Insolvenzverwalter ohne Gerichtsbeschluss eingeholtes Gutachten zu den Ursachen des Vermögensverfalls schützt insb die Masse und die Gläubiger, nicht aber ehemalige Organe der Schuldnerin, weil der Insolvenzverwalter mit dem Gutachtensauftrag keine Interessen der ehemaligen Organr mitverfolgte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!