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Grenzen immaterieller Schadenersatzansprüche

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/169ecolex 2020, 402 - 403 Heft 5 v. 4.5.2020

1. Ideelle Schäden werden nach der DGSVO (aber auch nur) dann ersetzt, wenn ideelle Schäden eingetreten sind.

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